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Aktenzeichen 2039/88

Datum 15.10.1888

Leitsatz 52. Ist wegen Betruges die Rückfallsstrafe auch in dem Falle begründet, wenn eine der Vorstrafen, weil Betrug mit einem schwerer strafbaren Delikte ideell zusammentraf, nur aus dem das letztere betreffenden Strafgesetze erkannt worden war? !Y!St.G.B. §§. 73. 264.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF340193

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