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Aktenzeichen 1631/88

Datum 02.10.1888

Leitsatz 50. Ist in Preußen das unberechtigte Sammeln und Mitnehmen von Kohlen aus der Halde eines in Betrieb befindlichen Kohlenbergbanes als unbefugte Aneignung anstehender Mineralien zu bestrafen? Kann darin unter Umständen eigentlicher Diebstahl gefunden werden? !Y!Preuß. Gesetz über die Bestrafung unbefugter Gewinnung oder Aneignung von Mineralien vom 26. März 1856 (G.S. S. 203) §§. 2. 4. Allgemeines Berggesetz für die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 (G.S. S. 705) §§. 15. 54. !Y!St.G.B. §§. 242. 244.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF320188

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