1. Kann in der täuschenden Zusammensetzung der Bruchstücke verschiedener, ursprünglich echter und bisher unverwendeter Postfreimarken und in der Verwendung dieser den Anschein eines unverletzten Zeichens erweckenden Postfreimarken zur Frankierung postalischer Sendungen die Anfertigung "unechter", bezw. der Gebrauch "falscher" Postwertzeichen gefunden werden?
2. Fällt die mißbräuchliche Verwendung bereits einmal verwendeter Postwertzeichen unter geflissentlicher Beseitigung des Entwertungszeichens unter den Thatbestand der Urkundenfälschung?
Ist das vom Gefängniswärter in den bayerischen Gerichtsgefängnissen zu führende "Tagebuch für Strafgefangene" zum authentischen Nachweise dafür, daß die eingetragenen Personen auch wirklich die eingetragenen Namen führen, bestimmt, somit die Bewirkung eines derartigen unrichtigen Eintrages aus §. 271 St.G.B.'s zu bestrafen?
95. 100. 101.
Ist der Leichenschauer in Bayern ein Beamter, und kann er als solcher fungieren, selbst wenn er nicht verpflichtet wurde?
Sind die sog. Leichenschauscheine öffentliche Urkunden?
5. Darf ein von zwei Verwaltungsbeamten aufgenommenes, ein Geständnis des Angeklagten enthaltendes Protokoll in der Hauptverhandlung verlesen werden, nachdem von jenen Beamten der eine bei seiner kommissarischen Vernehmung auf den Inhalt des Protokolles verwiesen, der andere, auf diesen sich nicht genau mehr erinnern zu können, als Zeuge mündlich erklärt hat?
!Y!St.P.O. §§. 253 Abs. 1. 222. 250 Abss. 2. 3. 252 Abs. 1. 248.
6. Wird ein Werkmeister dadurch, daß ihm die Annahme, Entlassung und Auslöhnung der Arbeiter überlassen ist, zum "Gewerbetreibenden" im Sinne der §§. 105. 115 Gew.O.?
7. 1. Kann nach bleibender Aufstellung eines plastischen Kunstwerkes an der Straße das Modell, nach welchem jenes geschaffen wurde, den Schutz gegen Nachbildung ansprechen?
2. Ist die Nachbildung eines mit einem Bauwerke verbundenen, an der Straße bleibend sich befindenden plastischen Kunstwerkes gestattet?
3. Was ist unter dem Verbote zu verstehen, ein solches Kunstwerk in derselben Kunstform nachzubilden?
!Y!Gesetz betr. das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste vom 9. Januar 1876 (R.G.Bl. S. 4) §§. 1. 5. 6 Nr. 3.
8. 1. Kommt in Bayern dem von einer Stadtgemeinde angestellten Wagmeister vor seiner Verpflichtung der amtliche Glaube öffentlicher Diener zu?
!Y!Gemeindeordnung vom 29. April 1869 Artt. 138 Abs. 5. 141 Abs. 3 (G.Bl. 1866/69 S. 865).
!Y!St.G.B. §§. 359. 268 Abs. 1 Nr. 1.
2. Welche rechtliche Bedeutung hat die Beeidigung und öffentliche Anstellung der in §. 36 Abs. 1 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (B.G.Bl. S. 245) bezeichneten Gewerbetreibenden?
9. Ist die in §. 51 Abs. 2 St.P.O. vorgeschriebene Rechtsbelehrung auch erforderlich, im Falle die Ehefrau des Angeklagten, mit welcher er in Bigamie lebt, als Zeugin vernommen werden soll?