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Aktenzeichen 1073/88

Datum 20.06.1888

Leitsatz 7. 1. Kann nach bleibender Aufstellung eines plastischen Kunstwerkes an der Straße das Modell, nach welchem jenes geschaffen wurde, den Schutz gegen Nachbildung ansprechen? 2. Ist die Nachbildung eines mit einem Bauwerke verbundenen, an der Straße bleibend sich befindenden plastischen Kunstwerkes gestattet? 3. Was ist unter dem Verbote zu verstehen, ein solches Kunstwerk in derselben Kunstform nachzubilden? !Y!Gesetz betr. das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste vom 9. Januar 1876 (R.G.Bl. S. 4) §§. 1. 5. 6 Nr. 3.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF070030

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