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Aktenzeichen 927/88

Datum 03.05.1888

Leitsatz Ist der Leichenschauer in Bayern ein Beamter, und kann er als solcher fungieren, selbst wenn er nicht verpflichtet wurde? Sind die sog. Leichenschauscheine öffentliche Urkunden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE6A0406

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