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Aktenzeichen 801/88

Datum 03.05.1888

Leitsatz Ist das vom Gefängniswärter in den bayerischen Gerichtsgefängnissen zu führende "Tagebuch für Strafgefangene" zum authentischen Nachweise dafür, daß die eingetragenen Personen auch wirklich die eingetragenen Namen führen, bestimmt, somit die Bewirkung eines derartigen unrichtigen Eintrages aus §. 271 St.G.B.'s zu bestrafen? 95. 100. 101.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE690402

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