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Aktenzeichen 500/88

Datum 03.05.1888

Leitsatz 5. Darf ein von zwei Verwaltungsbeamten aufgenommenes, ein Geständnis des Angeklagten enthaltendes Protokoll in der Hauptverhandlung verlesen werden, nachdem von jenen Beamten der eine bei seiner kommissarischen Vernehmung auf den Inhalt des Protokolles verwiesen, der andere, auf diesen sich nicht genau mehr erinnern zu können, als Zeuge mündlich erklärt hat? !Y!St.P.O. §§. 253 Abs. 1. 222. 250 Abss. 2. 3. 252 Abs. 1. 248.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF050024

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