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Aktenzeichen 616/88

Datum 19.04.1888

Leitsatz 1. Kann in der täuschenden Zusammensetzung der Bruchstücke verschiedener, ursprünglich echter und bisher unverwendeter Postfreimarken und in der Verwendung dieser den Anschein eines unverletzten Zeichens erweckenden Postfreimarken zur Frankierung postalischer Sendungen die Anfertigung "unechter", bezw. der Gebrauch "falscher" Postwertzeichen gefunden werden? 2. Fällt die mißbräuchliche Verwendung bereits einmal verwendeter Postwertzeichen unter geflissentlicher Beseitigung des Entwertungszeichens unter den Thatbestand der Urkundenfälschung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE680394

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