1. Kann derjenige, welcher von einem anderen Wertpapiere zur Verpfändung für ein aufzunehmendes Darlehn leihweise überlassen erhalten und jene einem Dritten für letzteres als Pfand bestellt hat, durch deren Veräußerung eine Unterschlagung begehen?
2. Läßt sich in der vom Leihenden erteilten und vom Entleiher angenommenen Ermächtigung, Wertpapiere in eigenem Namen zu verpfänden, ein Vollmachtsverhältnis als gegeben erachten?
3. In welchem Umfange hat vor oder nach erfolgter Deckung des Darlehnsgläubigers aus dem ihm bestellten Pfande die Benachteiligung des Eigentümers des letzteren vonseiten des rechtswidrig Veräußernden als bewirkt in Betracht zu kommen?
Zur Bestimmung des Begriffes der "Verbreitung durch Schriften".
2. Erfordert der Thatbestand der Gotteslästerung im §. 166 St.G.B.'s, daß durch die Lästerung ein Ärgernis mindestens einer Person wirklich gegeben worden, oder genügt, daß die Lästerung objektiv geeignet war, ein Ärgernis zu geben?
Sozialdemokratie §. 19 (R.G.Bl. S. 351).
Befinden sich Grenzzollbeamte in der rechtmäßigen Ausübung ihres Amtes, wenn sie sich behufs Wahrnehmung ihrer dienstlichen Funktionen auf uneingefriedete Privatgrundstücke begeben, ohne in der Verfolgung flüchtiger Defraudanten begriffen zu sein?
Gehört die Bekanntmachung des Verbotes zum Thatbestande des §. 19 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (R.G.Bl. S. 351)?
Muß dem in der Hauptverhandlung anwesenden Nebenkläger nach dem Schlusse der Beweisaufnahme neben dem Staatsanwalte das Wort zu seinen Ausführungen und Anträgen erteilt werden? Hat die Erteilung nur auf Antrag oder von Amts wegen zu erfolgen?
Bedeutung und Umfang der in §. 124 Abs. 3 und §. 136 Nr. 7 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 (B.G.Bl. S. 317) vorgesehenen Buchkontrolle. Tritt diese Kontrolle insbesondere in Wegfall, wenn die Einfuhr der Waren, auf die sie sich erstreckt, verboten wird, und beschränkt sich dieselbe auf diejenigen Waren, welche in den Grenzbezirk gelangen?
Liegt Urkundenfälschung vor, wenn jemand in der irrigen Meinung, die Frist zur Nachbringung des Stempels sei abgelaufen, zur Abwendung einer vermeintlich verwirkten Stempelstrafe das Datum einer stempelpflichtigen Urkunde verändert und die Urkunde der Steuerbehörde behufs Kassation des Stempels vorlegt?
Genügt es nach §. 136 Abs. 1 Gew.O. in der Fassung des Reichsgesetzes vom 17. Juli 1878 (R.G.Bl. S. 199), wenn den in Fabriken beschäftigten Kindern unter 14 Jahren täglich nur eine halbstündige Pause zwischen den Arbeitsstunden gewährt wird, oder sind denselben täglich mindestens zwei solche Pausen zu gewähren?
Inwieweit ist es für die nach §. 40 St.G.B.'s statthafte Einziehung der zur Begehung eines vorsätzlichen Verbrechens oder Vergehens bestimmten Gegenstände, und insbesondere für die nach §. 42 das. selbständig zu erkennende Einziehung solcher Gegenstände erforderlich, daß der Thatbestand einer Strafthat wirklich vorliegt?
Wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit des einzelnen Vorstandsmitgliedes einer eingetragenen Genossenschaft für ordnungsmäßige Buchführung dadurch ausgeschlossen, daß dieses Mitglied nicht auch Mitglied der Genossenschaft war und nur thatsächlich auf Grund der erfolgten Wahl die Funktion eines Vorstandsmitgliedes ausübte?