zurück

Aktenzeichen 2258/87

Datum 01.11.1887

Leitsatz Liegt Urkundenfälschung vor, wenn jemand in der irrigen Meinung, die Frist zur Nachbringung des Stempels sei abgelaufen, zur Abwendung einer vermeintlich verwirkten Stempelstrafe das Datum einer stempelpflichtigen Urkunde verändert und die Urkunde der Steuerbehörde behufs Kassation des Stempels vorlegt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD510262

Download PDF

zurück