zurück

Aktenzeichen 2086/87

Datum 28.10.1887

Leitsatz Muß dem in der Hauptverhandlung anwesenden Nebenkläger nach dem Schlusse der Beweisaufnahme neben dem Staatsanwalte das Wort zu seinen Ausführungen und Anträgen erteilt werden? Hat die Erteilung nur auf Antrag oder von Amts wegen zu erfolgen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD4F0253

Download PDF

zurück