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Aktenzeichen 1379/87
Datum 07.10.1887
Leitsatz Inwieweit ist es für die nach §. 40 St.G.B.'s statthafte Einziehung der zur Begehung eines vorsätzlichen Verbrechens oder Vergehens bestimmten Gegenstände, und insbesondere für die nach §. 42 das. selbständig zu erkennende Einziehung solcher Gegenstände erforderlich, daß der Thatbestand einer Strafthat wirklich vorliegt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD530268
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