Aktenzeichen 1556/87
Datum 13.07.1887
Leitsatz 1. Kann derjenige, welcher von einem anderen Wertpapiere zur Verpfändung für ein aufzunehmendes Darlehn leihweise überlassen erhalten und jene einem Dritten für letzteres als Pfand bestellt hat, durch deren Veräußerung eine Unterschlagung begehen? 2. Läßt sich in der vom Leihenden erteilten und vom Entleiher angenommenen Ermächtigung, Wertpapiere in eigenem Namen zu verpfänden, ein Vollmachtsverhältnis als gegeben erachten? 3. In welchem Umfange hat vor oder nach erfolgter Deckung des Darlehnsgläubigers aus dem ihm bestellten Pfande die Benachteiligung des Eigentümers des letzteren vonseiten des rechtswidrig Veräußernden als bewirkt in Betracht zu kommen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD4B0241
zurück