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Aktenzeichen 1620/87

Datum 30.09.1887

Leitsatz Genügt es nach §. 136 Abs. 1 Gew.O. in der Fassung des Reichsgesetzes vom 17. Juli 1878 (R.G.Bl. S. 199), wenn den in Fabriken beschäftigten Kindern unter 14 Jahren täglich nur eine halbstündige Pause zwischen den Arbeitsstunden gewährt wird, oder sind denselben täglich mindestens zwei solche Pausen zu gewähren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD520267

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