Ist der zu einem strafbaren Versuche erforderliche Entschluß auch dann vorhanden, wenn derselbe nur für den Fall des noch ungewissen künftigen Eintrittes bestimmter thatsächlicher Voraussetzungen gefaßt ist?
Kann in Bayern eine Zuwiderhandlung gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrbeschränkungen im Sinne des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 durch eine innerhalb der Kontumazfrist ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde ausgeführte Schlachtung vorschriftsmäßig eingeführten Viehes begangen werden?
Kann bei dem Vergehen der üblen Nachrede (§. 186 St.G.B.'s), wenn die ehrenrührigen Äußerungen zur Ausführung von Rechten gethan wurden, die dem Angeklagten bewußte Unerweislichkeit seiner Behauptungen als ein begleitender Umstand im Sinne des Schlußsatzes des §. 193 St.G.B.'s aufgefaßt werden?
Ist es notwendig, daß, wenn auf eine Geldstrafe erkannt wird, die nach der Vorschrift des Gesetzes nicht zur Staatskasse, sondern in eine Privatkasse fließt, in der Urteilsformel die Kasse, an welche die Strafe zu gelangen hat, angegeben wird?
Sind auch diejenigen Gegenstände des Verzehrens zollfrei, welche sich zwar innerhalb der Quantität der für Verzehrungsgegenstände gestatteten Zollfreiheit bewegen, aber nicht zum Verzehr bestimmt sind?
Macht sich derjenige des Hausfriedensbruches schuldig, welchem zur Erreichung eines bestimmten Zweckes das Betreten einer fremden Wohnung und das Verweilen in derselben gestattet worden war, insofern er, bevor der Zweck erreicht ist, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht aus dessen Wohnung entfernt?
Kann das Gebrauchmachen von einer gefälschten Urkunde schon darin gefunden werden, daß der Fälscher eine Abschrift der Urkunde dem Prozeßrichter vorlegt?
Sind die Worte des §. 17 des deutsch-österreichischen Zollkartelles "auf Antrag" im Sinne eines nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches zu beurteilenden Strafantrages zu verstehen?
Fallen Handelsspekulationen, deren Erfolg vom Zufalle abhängt, und die einen unglücklichen Ausgang genommen haben, unter den Begriff "Aufwand" im Sinne des §. 210 Nr. 1 K.O.?