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Aktenzeichen 672/87

Datum 12.05.1887

Leitsatz Kann in Bayern eine Zuwiderhandlung gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrbeschränkungen im Sinne des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 durch eine innerhalb der Kontumazfrist ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde ausgeführte Schlachtung vorschriftsmäßig eingeführten Viehes begangen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD240136

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