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Aktenzeichen 1286/87

Datum 27.06.1887

Leitsatz Kann das Gebrauchmachen von einer gefälschten Urkunde schon darin gefunden werden, daß der Fälscher eine Abschrift der Urkunde dem Prozeßrichter vorlegt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD470228

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