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Aktenzeichen 1286/87
Datum 27.06.1887
Leitsatz Kann das Gebrauchmachen von einer gefälschten Urkunde schon darin gefunden werden, daß der Fälscher eine Abschrift der Urkunde dem Prozeßrichter vorlegt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD470228
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