Kann der Vater als gesetzlicher Vormund seiner Kinder sich gegen die Anklage wegen Untreue aus §. 266 Ziff. 1 St.G.B.'s auf die Straflosigkeit aus §. 247 St.G.B.'s berufen?
Setzt der Begriff der Öffentlichkeit im §. 183 St.G.B.'s voraus, daß Personen, welche von der unzüchtigen Handlung selbst nicht umfaßt werden, derselben beiwohnen, dergestalt, daß sie sie bemerken könnten, wenn sie ihre Aufmerksamkeit darauf richteten?
1. Ist in Schwurgerichtssachen auf Grund des §. 46 Nr. 1 St.G.B.'s den Geschworenen eine besondere Frage zu stellen?
2. Genügt, wenn die Urteilsformel nicht verlesen ist, zur Begründung der Revision die Behauptung eines Widerspruches zwischen der verkündeten und der demnächst in das Urteil aus dem Protokolle übergegangenen Formel ohne eine Angabe darüber, worin der Widerspruch bestehe?
1. Hat die im §. 14 des Sozialistengesetzes vom 21. Oktober 1878 gegebene Vorschrift, betreffend die Unbrauchbarmachung von Druckschriften, welche polizeilich in Beschlag genommen sind, Bedeutung nur für die Verwaltungsbehörden, oder auch für das Verfahren der Gerichte?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann im Wege des objektiven Strafverfahrens auf Einziehung von Druckschriften, welche nach demselben Gesetze (§. 19) nicht verbreitet werden dürfen, erkannt werden?
3. Ist für die Frage, wem einzuziehende Gegenstände gehören, nach §. 40 St.G.B.'s der Zeitpunkt der That oder des Urteiles entscheidend?
4. Unterschied zwischen §. 40 und §. 41 St.G.B.'s in bezug auf Druckschriften.
Oktober 1878 §§. 14. 19 (R.G.Bl. 1878 S. 351).
Kann in dem Falle, wenn eine zur Zeugnisverweigerung berechtigte Person in einer schwurgerichtlichen Verhandlung Zeugnis abgegeben hat, dann aber nach Aufhebung des schwurgerichtlichen Urteiles in der anderweiten Hauptverhandlung das Zeugnis verweigert, über ihre Aussage in der ersten Verhandlung, namentlich durch Vernehmung von damaligen Geschworenen, Zeugenbeweis erhoben werden?
Erfüllt es den Thatbestand des Vergehens gegen §. 288 St.G.B.'s, wenn der Vertreter einer Aktiengesellschaft bei einer der letzteren drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile des Vermögens der Aktiengesellschaft veräußert?
Kann den Geschworenen eine Frage nach mildernden Umständen noch vorgelegt werden, nachdem dieselben in korrekter Weise die auf versuchten Mord lautende Hauptfrage mit der Einschränkung bejaht haben, es sei nicht erwiesen, daß Angeklagter mit Überlegung gehandelt habe?
Kann eine gegen eine Person durch einen Akt verübte Körperverletzung zugleich als vorsätzliche Mißhandlung und als fahrlässige Körperverletzung angesehen werden?
1. Liegt in der nach Verkündung des Urteiles erfolgten bloßen Anschlußerklärung der Verwaltungsbehörde zugleich die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels?
2. Findet die Vorschrift in §. 469 St.P.O., nach welcher die Fristen zur Einlegung von Rechtsmitteln für die Verwaltungsbehörde erst mit der Zustellung der Entscheidung beginnen, auch dann Anwendung, wenn die Verwaltungsbehörde sich erst nach Verkündung der Entscheidung der Verfolgung angeschlossen hat?