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Aktenzeichen 2712/87

Datum 22.11.1887

Leitsatz Setzt der Begriff der Öffentlichkeit im §. 183 St.G.B.'s voraus, daß Personen, welche von der unzüchtigen Handlung selbst nicht umfaßt werden, derselben beiwohnen, dergestalt, daß sie sie bemerken könnten, wenn sie ihre Aufmerksamkeit darauf richteten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD6B0345

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