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Aktenzeichen 2687/87
Datum 25.11.1887
Leitsatz 1. Ist in Schwurgerichtssachen auf Grund des §. 46 Nr. 1 St.G.B.'s den Geschworenen eine besondere Frage zu stellen? 2. Genügt, wenn die Urteilsformel nicht verlesen ist, zur Begründung der Revision die Behauptung eines Widerspruches zwischen der verkündeten und der demnächst in das Urteil aus dem Protokolle übergegangenen Formel ohne eine Angabe darüber, worin der Widerspruch bestehe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD6C0347
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