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Aktenzeichen 1186/87

Datum 27.05.1887

Leitsatz 1. Liegt in der nach Verkündung des Urteiles erfolgten bloßen Anschlußerklärung der Verwaltungsbehörde zugleich die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels? 2. Findet die Vorschrift in §. 469 St.P.O., nach welcher die Fristen zur Einlegung von Rechtsmitteln für die Verwaltungsbehörde erst mit der Zustellung der Entscheidung beginnen, auch dann Anwendung, wenn die Verwaltungsbehörde sich erst nach Verkündung der Entscheidung der Verfolgung angeschlossen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD220130

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