Darf in dem Verfahren nach Art. 5 Nr. 2 GewohnhVerbrG. als Richter tätig werden, wer in dem Verfahren, in dem der Angeklagte zu Strafe verurteilt worden ist, als Staatsanwalt mitgewirkt hat?
Muß, wenn die dritte nach Art. 5 Nr. 2 GewohnhVerbrG. maßgebende Verurteilung in einem Gesamtstrafen-Beschluss besteht, die Würdigung im Sinne dieser Vorschrift auf alle Taten erstreckt werden, die der Gesamtstrafenbildung zugrunde liegen?
Ist das Reichspatentamt im Nichtigkeitsverfahren zur Entgegennahme eidesstattlicher Versicherungen Dritter zuständig, wenn es sie zu der ihm obliegenden Aufklärung der Sache erfordert oder wenn ihm eine Klagepartei eine solche Versicherung ohne Anfordern zur Unterstützung eines Antrages auf Vernehmung des Dritten als Zeugen vorlegt?
Liegt Falschbeurkundung im Amt oder Urkundenfälschung vor, wenn ein Beamter eine öffentliche Urkunde, die er befugtermaßen ausgestellt und in den Verkehr gegeben hat, nachträglich ändert, dergestalt, daß sie den Vorgang, den sie bezeugen soll, nunmehr anders, als geschehen, beurkundet?
1. Muß auf die dauernde Unfähigkeit des Verurteilten, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden, auch erkannt werden, wenn die Strafe wegen Meineids gemäß § 51 Abs. 2 StGB. nach den Vorschriften über die Bestrafung des Versuchs gemildert wird?
2. Wie ist im Falle des § 51 Abs. 2 StGB. die Strafe zu bemessen, wenn der Täter nach der Überzeugung des Gerichts Zuchthausstrafe unter einem Jahr verwirkt hat?
1. Muß bei einem Bannbruch, bei dem der Täter auf Grund der VO. d. RPräs. v. 18. März 1933 nur wegen Zollhinterziehung zu bestrafen ist, auf Einziehung auch erkannt werden, wenn nach Beendigung des Bannbruchs ein gutgläubiger Dritter den eingeführten Gegenstand zu Eigentum erworben hat?
2. Sind Personen, die i. S. des § 421 Abs. 3 Nr. 1 RAbgO. als Nebenbeteiligte in Betracht kommen, im gerichtlichen Strafverfahren gegen den Beschuldigten zuzuziehen? Welche Befugnisse stehen ihnen in diesem Verfahren zu? Müssen sie ihren verfahrensrechtlichen Anspruch auf Zuziehung glaubhaft machen?
3. Kann auch die Finanzbehörde als Nebenkläger ein Rechtsmittel darauf stützen, daß das Gericht zu Unrecht unterlassen habe, einen Nebenbeteiligten zuzuziehen?
Ist die Meineidsstrafe auch dann nach dem § 157 Abs. 1 Nr. 1 StGB. zu ermäßigen, wenn der Zeuge die Tat, wegen deren ihm bei Angabe der Wahrheit eine Strafverfolgung gedroht haben würde, in Wirklichkeit nicht begangen hat?
Kann ein Zeuge, der den Richter durch eine wissentlich falsche Aussage zu einer das Vermögen einer Prozeßpartei schädigenden Entscheidung bestimmt hat, auch dann des Prozeßbetrugs schuldig erkannt werden, wenn der Richter die Aussage unter Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften verwertet hat?