zurück

Aktenzeichen 3 D 939/34

Datum 20.12.1934

Leitsatz Liegt Falschbeurkundung im Amt oder Urkundenfälschung vor, wenn ein Beamter eine öffentliche Urkunde, die er befugtermaßen ausgestellt und in den Verkehr gegeben hat, nachträglich ändert, dergestalt, daß sie den Vorgang, den sie bezeugen soll, nunmehr anders, als geschehen, beurkundet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F20A0028

Download PDF

zurück