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Aktenzeichen 3 D 939/34
Datum 20.12.1934
Leitsatz Liegt Falschbeurkundung im Amt oder Urkundenfälschung vor, wenn ein Beamter eine öffentliche Urkunde, die er befugtermaßen ausgestellt und in den Verkehr gegeben hat, nachträglich ändert, dergestalt, daß sie den Vorgang, den sie bezeugen soll, nunmehr anders, als geschehen, beurkundet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F20A0028
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