1. Rechtsmittel gelten nach dem § 120 Abs. 2 Satz 1 KStVO. nicht als zurückgenommen, soweit anhängige Strafverfahren mit Zustimmung des Gerichtsherrn bei den Behörden der allgemeinen Gerichtsbarkeit fortgesetzt werden.
2. Ob eine Pflicht zur Hilfeleistung besteht und in welcher Form und Zeit gegebenenfalls Hilfe zu leisten ist -- auch ob in eigener Person oder durch andere --, darüber entscheidet im Einzelfalle das gesunde Volksempfinden. Bei Unfällen kommt es besonders darauf an, dem Verletzten in den ersten Augenblicken Hilfe zu gewähren.
1. Auch auf der Reichsautobahn muß der Fahrer mit dem plötzlichen Auftauchen unbeleuchteter Hindernisse rechnen und sich in seiner Fahrweise danach einrichten.
2. Es besteht kein allgemeines Verbot, auf der Reichsautob ahn anzuhalten; doch ist ein Anhalten nur in Notfällen zulässig.
3. Maßregeln zur Sicherung von Kraftfahrzeugen, die auf der Reichsautobahn stilliegen.
1. "Unzucht treiben mit" und "sich zur Unzucht mißbrauchen lassen" bedeutet im § 175 a Nr. 3 StGB. dasselbe wie im § 175 StGB.
2. Die Handlung, zu der verführt wird, muß für den Verführten den äußeren und inneren Tatbestand des § 175 StGB. erfüllen. Das muß auch der Vorsatz des Verführers umfassen.
Der § 13 Abs. 1 DevG. 1935 ist unmittelbar auf Gegenstände anwendbar, die ein Auswanderer nicht als Ware oder Gebrauchsgut erworben hat, die vielmehr nach seinem Grenzübertritt wirkliche Zahlungsmittel vertreten und damit der Umgehung des § 13 Abs. 1 DevG. 1935 dienen sollen.
Wer zu einer Tat nach dem § 217 StGB. hilft, kann nur wegen Beihilfe zum Mord oder zum Totschlage verurteilt werden. Bei ihm ist aber zu prüfen, ob der Haupttäter mit Überlegung gehandelt hat oder nicht, obwohl diese Unterscheidung für den Tatbestand des § 217 StGB. selbst rechtlich unerheblich ist.
Ein Versuch der Rassenschande kann darin liegen, daß sich der Täter nachts durch einen Nötigungsversuch den Zutritt zu der Wohnung einer Frau verschaffen will, um mit ihr den Geschlechtsverkehr, sei es mit, sei es ohne ihre Zustimmung, auszuüben.
Auch eine bloße mündliche Aufforderung zu gleichgeschlechtlichem Verkehr kann einen Versuch des Verbrechens gegen den § 129 I b TschechStG. darstellen.
Schmerzhafte Handlungen, die der Arzt am Geschlechtsteil einer leidenden Frau vornimmt, können den Tatbestand der Körperverletzung selbst dann erfüllen, wenn sie der Heilbehandlung dienen sollen und die Frau einwilligt.
Die Einziehung ist nach dem Devisenrecht auch neben einem freisprechenden Urteile möglich, wenn sich ergibt, daß nicht der Angeklagte, sondern ein anderer der Täter ist.