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Aktenzeichen 4 D 734/39

Datum 02.02.1940

Leitsatz 1. "Unzucht treiben mit" und "sich zur Unzucht mißbrauchen lassen" bedeutet im § 175 a Nr. 3 StGB. dasselbe wie im § 175 StGB. 2. Die Handlung, zu der verführt wird, muß für den Verführten den äußeren und inneren Tatbestand des § 175 StGB. erfüllen. Das muß auch der Vorsatz des Verführers umfassen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F71A0077

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