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Aktenzeichen 4 D 746/39

Datum 23.02.1940

Leitsatz Die Einziehung ist nach dem Devisenrecht auch neben einem freisprechenden Urteile möglich, wenn sich ergibt, daß nicht der Angeklagte, sondern ein anderer der Täter ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F7200096

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