Ist der in RGSt. Bd. 67 S. 3 flg. aufgestellte Rechtsgrundsatz,
daß der Angeklagte, der während des Laufs der dreitätigen Frist des § 140 Abs. 4 Satz 2 StPO. einen Wahlverteidiger hat und deshalb unterlassen hat, die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu beantragen, im Falle der Niederlegung der Verteidigung einen solchen Antrag innerhalb einer dreitägigen Frist stellen kann, die mit der Kenntnis von der Niederlegung beginnt,
auf den Fall auszudehnen, daß der Angeklagte einen Wahlverteidiger erst nach Ablauf der Frist des § 140 Abs. 4 Satz 2 StPO. bestellt hat und dieser Verteidiger sodann die Verteidigung niederlegt?
Trifft Diebstahl mit Betrug tateinheitlich zusammen, wenn der Täter die fremde Sache in der Absicht, sie sich rechtswidrig zuzueignen, zwar nicht selbst wegnimmt, aber an einen gutgläubigen Dritten verkauft und durch diesen wegnehmen läßt?
Enthält die Feststellung, daß der wegen Diebstahls i. R. und Paßvergehens verurteilte Angeklagte als rückfälliger Dieb ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist, ohne weiteres die Feststellung, daß er auch das Paßvergehen als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher begangen hat?
1. Ist die Strafe anzurechnen, die wegen einer verkehrspolizeilichen Übertretung durch polizeiliche Strafverfügung festgesetzt worden ist, wenn nachher dieselbe Tat zu einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen Vergehens in Tateinheit mit der Übertretung führt?
2. Steht ein Kraftfahrer, der berufsmäßig einen Lastkraftwagen führt, auch dann unter der verschärften Strafdrohung für Berufsfahrer, wenn er auf einer Vergnügungsfahrt einen Personenkraftwagen lenkt?
1. Die Deutschblütigkeit des bei der Rassenschande beteiligten Staatsangehörigen muß nachgewiesen sein; der Strafrichter darf sich nicht einfach auf die Erklärung des Angeklagten verlassen, er sei Arier.
2. Darf für eine nach dem Gesetz strafbare Tat eine Strafe entsprechend angewendet werden, die ein anderes Strafgesetz vorsieht?
1. Liegt ein vollendetes Jagdvergehen schon darin, daß der Wilderer, mit Schlingen ausgerüstet, die zum Legen geeigneten Stellen aufsucht?
2. Ein Tatbestandsmerkmal darf nicht als Strafzumessungsgrund verwendet werden.
3. Ist die Wilderei (§ 292 StGB. n. F.) zugleich auch als Jagen ohne Jagdschein (§ 60 Abs. 2 Nr. 3 ReichsjagdG.) zu bestrafen?
1. Kann Betrug dadurch begangen werden, daß es der Versicherungsnehmer unterläßt, dem Versicherer die nachträgliche Auffindung von Sachen mitzuteilen, die er gutgläubig als verbrannt angegeben hatte und die ihm infolgedessen nach Maßgabe einer Einzelaufstellung ersetzt worden waren?
2. Ist ein Betrug, bei dem der Täter durch Unterdrückung wahrer Tatsachen den Verletzten gehindert hat, seinen Anspruch zu erkennen und geltend zu machen, i. S. des § 2 des StraffreiheitsG. v. 7. August 1934 vor dem 2. August 1934 "begangen", wenn bis zu diesem Tage eine angemessene Frist abgelaufen war, in der der Täter seine Offenbarungspflicht hätte ausüben müssen?
1. Begeht eine mittelbare Falschbeurkundung, wer nach der pr. VO. v. 13. Februar 1843 "betr. die Legitimationsatteste" ein amtliches Pferdeursprungszeugnis für ein geschmuggeltes Pferd erwirkt, indem er den Beamten darüber täuscht, daß er das Pferd auf dem Schmuggelwege erworben hat?
2. Kann eine solche mittelbare Falschbeurkundung mit dem Vergehen des Bannbruchs und der Zollhinterziehung tateinheitlich zusammentreffen?
3. Gilt für den Bereich des § 357 StPO. auch fernerhin das Verbot der Schlechterstellung?
Liegt ein Fall notwendiger Teilnahme und keine strafbare Beihilfe zu dem Vergehen gegen die §§ 1, 30 Abs. 1 Nr. 1 GaststättenG. vor, wenn der Gast nur dadurch mitwirkt, daß er Getränke, die er gegen Entgelt erhalten hat, auf der Stelle verzehrt?