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Aktenzeichen 5 D 383/36

Datum 04.06.1936

Leitsatz Liegt ein Fall notwendiger Teilnahme und keine strafbare Beihilfe zu dem Vergehen gegen die §§ 1, 30 Abs. 1 Nr. 1 GaststättenG. vor, wenn der Gast nur dadurch mitwirkt, daß er Getränke, die er gegen Entgelt erhalten hat, auf der Stelle verzehrt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3460233

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