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Aktenzeichen 5 D 330/36
Datum 04.06.1936
Leitsatz 1. Begeht eine mittelbare Falschbeurkundung, wer nach der pr. VO. v. 13. Februar 1843 "betr. die Legitimationsatteste" ein amtliches Pferdeursprungszeugnis für ein geschmuggeltes Pferd erwirkt, indem er den Beamten darüber täuscht, daß er das Pferd auf dem Schmuggelwege erworben hat? 2. Kann eine solche mittelbare Falschbeurkundung mit dem Vergehen des Bannbruchs und der Zollhinterziehung tateinheitlich zusammentreffen? 3. Gilt für den Bereich des § 357 StPO. auch fernerhin das Verbot der Schlechterstellung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3450229
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