1. Ist die Revision gegen ein Urteil zulässig, das in einem gemäß § 430 StPO. eingeleiteten Einziehungsverfahren zu einer Zeit ergangen ist, als das Ges. zur Änderung der DevVO. schon ein Beschlußverfahren eingeführt hatte?
2. Kann die Revision darauf beschränkt werden, daß der Einziehungsbetrag höher festgesetzt worden sei als auf einen "entsprechenden" Geldbetrag i. S. des § 36 Abs. 5 DevVO., § 45 Abs. 1 DevG.?
3. Schließt die Zuständigkeit des Hauptzollamts, die der § 45 Abs. 2 Satz 3 DevG. für eine Einziehung in den Fällen des § 13 DevG. vorsieht, die im § 45 Abs. 2 Satz 1 bestimmte Zuständigkeit des Gerichtes aus?
Ist ein Handlungsbevollmächtigter, der für eine nicht befugte Unternehmung (GmbH.) als mittelbarer Täter, und zwar durch Benutzung des Geschäftsführers als Werkzeug, einen Bausparvertrag abschließt, nach dem Abs. 1 oder nach dem Abs. 2 des § 140 VersAufsG. zu bestrafen?
Wann beginnt die Revisionsfrist für einen Nebenbeteiligten (§ 421 Abs. 3 Nr. 1 RAbgO.), der vorschriftswidrig nicht zur Hauptverhandlung geladen worden ist?
1. Ist die Zuwiderhandlung gegen den § 330 a StGB. auch dann stets ein Vergehen, wenn die "mit Strafe bedrohte Handlung", die der Täter im Rausche begangen hat, eine Übertretung ist?
2. Ist eine Bestrafung auf Grund wahlweiser Feststellung eines Vergehens gegen den § 330 a StGB. und einer Übertretung des § 360 Abs. 1 Nr. 11 StGB. zulässig, auch wenn die Tat vor dem 1. September 1935 liegt?
1. Wieweit kann durch reines Verschweigen Betrug begangen werden?
2. Ist die Pflicht der Bank, den Kunden über Gefahren aufzuklären, die sich aus der von ihr gewählten Ausführung eines Auftrags ergeben, eine Rechtspflicht, obwohl sie sich nur aus dem Grundsatze des § 242 BGB. herleiten läßt?
Handelt ein Kraftwagenführer fahrlässig, der einen Radfahrer, den er angefahren hat, auf der übersichtlichen Strecke erst in einer Entfernung von 5 m bemerkt hat, weil er entweder durch einen entgegenkommenden Kraftwagen geblendet worden ist, oder weil sich der Radfahrer im Lichtschatten dieses Kraftwagens befunden hat?
1. Genügt schon der allgemeine Entschluß, ein bestimmtes Verhältnis von längerer Dauer bei sich bietender Gelegenheit zur Begehung gleichartiger Straftaten zu benutzen, um einen Fortsetzungszusammenhang herzustellen?
2. Welche Folgen ergeben sich aus der Aufhebung des Verbotes der Schlechterstellung?