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Aktenzeichen 3 D 618/35

Datum 17.12.1935

Leitsatz Ist ein Handlungsbevollmächtigter, der für eine nicht befugte Unternehmung (GmbH.) als mittelbarer Täter, und zwar durch Benutzung des Geschäftsführers als Werkzeug, einen Bausparvertrag abschließt, nach dem Abs. 1 oder nach dem Abs. 2 des § 140 VersAufsG. zu bestrafen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F30D0037

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