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Aktenzeichen 3 D 785/35
Datum 23.12.1935
Leitsatz 1. Wieweit kann durch reines Verschweigen Betrug begangen werden? 2. Ist die Pflicht der Bank, den Kunden über Gefahren aufzuklären, die sich aus der von ihr gewählten Ausführung eines Auftrags ergeben, eine Rechtspflicht, obwohl sie sich nur aus dem Grundsatze des § 242 BGB. herleiten läßt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3100045
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