Ist das Tatbestandsmerkmal in § 49 b Abs. 1 StGB., daß die Verabredung ein Verbrechen wider das Leben bezweckt, auch gegeben, wenn es sich nach dem Willen und der Vorstellung der Teilnehmer an der Verabredung um ein von dem oder den zukünftigen Tätern nur mit bedingtem Tötungsvorsatz auszuführendes Verbrechen wider das Leben handelt?
Ist Art. 5 Nr. 2 des Ges. geg. gefährliche Gewohnheitsverbrecher auch anwendbar, wenn der Verurteilte auf Grund der vorletzten Verurteilung nach dem 1. Januar 1934 eine Reststrafe verbüßt?
In welchem Verhältnis stehen zueinander Verletzung der Anbietungspflicht (§ 36 Abs. 1 Nr. 6 DevVO. 1932 in Verb. m. § 33 daselbst und mit Art. I § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 2 DurchfVO.) und genehmigungslose Verfügung über die nicht angebotene Forderung oder einen Teil davon (§ 36 Abs. 1 Nr. 3 i. Verb. m. § 4 DevVO. 1932),
a) wenn die Verfügung während des Laufs der Anbietungsfrist,
b) wenn sie nachher getroffen wird?
1. Sind Diebeswerkzeuge nur solche Werkzeuge, die eigens zur Verwendung bei Diebstählen angefertigt worden sind, oder auch solche, die zu an sich nicht rechtswidrigen Zwecken angefertigt worden sind, bei denen sich jene Zweckbestimmung aber aus den Umständen ergibt?
2. Hat "Besitz oder Gewahrsam" in § 245 a StGB. dieselbe Bedeutung wie im § 246 StGB.?
1. Ist ein Angestellter des Arbeitsamts, dem es obliegt, Dienststellen in der Landwirtschaft auszukundschaften und zu vermitteln, Beamter im Sinne des § 359 StGB.?
2. Zum Begriffe "der Obhut anvertraut" in § 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
Kann als "Untersuchung" im Sinne des § 246 a Satz 2 StPO. nur eine solche verstanden werden, die der Sachverständige unter dem Gesichtspunkt der zu erwartenden Entmannung des Angeklagten vorgenommen hat?