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Aktenzeichen 2 D 880/34

Datum 27.09.1934

Leitsatz Ist Art. 5 Nr. 2 des Ges. geg. gefährliche Gewohnheitsverbrecher auch anwendbar, wenn der Verurteilte auf Grund der vorletzten Verurteilung nach dem 1. Januar 1934 eine Reststrafe verbüßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F1630313

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