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Aktenzeichen 5 D 280/34
Datum 22.10.1934
Leitsatz Ist das Tatbestandsmerkmal in § 49 b Abs. 1 StGB., daß die Verabredung ein Verbrechen wider das Leben bezweckt, auch gegeben, wenn es sich nach dem Willen und der Vorstellung der Teilnehmer an der Verabredung um ein von dem oder den zukünftigen Tätern nur mit bedingtem Tötungsvorsatz auszuführendes Verbrechen wider das Leben handelt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F1760360
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