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Aktenzeichen 3 D 898/34
Datum 01.10.1934
Leitsatz 1. Sind Diebeswerkzeuge nur solche Werkzeuge, die eigens zur Verwendung bei Diebstählen angefertigt worden sind, oder auch solche, die zu an sich nicht rechtswidrigen Zwecken angefertigt worden sind, bei denen sich jene Zweckbestimmung aber aus den Umständen ergibt? 2. Hat "Besitz oder Gewahrsam" in § 245 a StGB. dieselbe Bedeutung wie im § 246 StGB.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F1660323
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