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Aktenzeichen 3 D 543/34

Datum 04.10.1934

Leitsatz In welchem Verhältnis stehen zueinander Verletzung der Anbietungspflicht (§ 36 Abs. 1 Nr. 6 DevVO. 1932 in Verb. m. § 33 daselbst und mit Art. I § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 2 DurchfVO.) und genehmigungslose Verfügung über die nicht angebotene Forderung oder einen Teil davon (§ 36 Abs. 1 Nr. 3 i. Verb. m. § 4 DevVO. 1932), a) wenn die Verfügung während des Laufs der Anbietungsfrist, b) wenn sie nachher getroffen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F1640315

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