Ist das Verlangen eines Anteils an der zu erwartenden Versicherungssumme bei dem lediglich mündlichen Erbieten zur Begehung eines Verbrechens gegen § 306 Nr. 2 und § 265 StGB. als Begehren eines Vorteils im Sinne des § 49 a Abs. 3 StGB. anzusehen?
Im deutsch-italienischen Auslieferungsverkehr hängt die Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an Italien nicht davon ab, daß die italienische Regierung die in § 6 DAG. bezeichneten Verpflichtungen übernimmt, die über Art. 4 des deutsch-italienischen Auslieferungsvertrags vom 31. Oktober 1871 hinausgehen.
1. Kann ein Verbrauchen von Vermögensstücken den Begriff des "Beiseiteschaffens" im Sinne von § 239 Nr. 1 KO. erfüllen?
2. Zum Begriffe der Absicht, die Gläubiger zu benachteiligen, in § 239 KO.
3. Zu den Begriffen "Sicherung" oder "Befriedigung", die der Gläubiger nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte, in § 241 KO.
4. Zu dem Verhältnis des § 239 KO. zu § 241 KO.
1. Ist bei gemeinschaftlicher Veranlagung der Ehegatten zur Einkommensteuer (§ 22 EinkStG.) die Ehefrau "steuerpflichtig" im Sinne des § 367 (402) RAbgO.? Inwieweit ist sie dem Finanzamt gegenüber erklärungs- und auskunftspflichtig?
2. Ist § 27 c StGB. auch bei Steuergefährdung nach § 367 (402) RAbgO. anwendbar? Welche Bedeutung hat Abs. 2 im Verhältnis zu Abs. 1?
Ist § 214 StGB. anwendbar, wenn die strafbare Handlung, "bei deren Unternehmung" der Totschlag verübt wird, noch nicht über Vorbereitungshandlungen hinaus gediehen ist?
Unter welchen Umständen begeht ein Rechtsanwalt, der beauftragt ist, den Gläubigern seines Auftraggebers in ihrer Gesamtheit einen außergerichtlichen Vergleich anzubieten, Parteiverrat, wenn er nach dem Scheitern des Vergleichsversuchs die Forderung eines Gläubigers gegen den Schuldner einklagt? Wann handelt es sich um "dieselbe Rechtssache"?
1. Hindert im beschleunigten Verfahren der Verlust der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Anklageschrift den Fortgang des Verfahrens?
2. Kann ein nicht auf freiem Fuße befindlicher Beschuldigter sich i. S. des § 212 StPO. "freiwillig stellen"?
3. Ist § 140 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 StPO. auch im beschleunigten Verfahren anwendbar?
Ist bei der Verhandlung über die Ausschließung der Öffentlichkeit die formlose Anhörung von Auskunftspersonen zulässig? Ist es zulässig, in der Hauptverhandlung Personen formlos zur Schuld- oder zur Straffrage zu vernehmen?