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Aktenzeichen II 810/32
Datum 24.10.1932
Leitsatz Ist das Verlangen eines Anteils an der zu erwartenden Versicherungssumme bei dem lediglich mündlichen Erbieten zur Begehung eines Verbrechens gegen § 306 Nr. 2 und § 265 StGB. als Begehren eines Vorteils im Sinne des § 49 a Abs. 3 StGB. anzusehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF760392
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