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Aktenzeichen I 1469/31
Datum 26.01.1932
Leitsatz Ist § 214 StGB. anwendbar, wenn die strafbare Handlung, "bei deren Unternehmung" der Totschlag verübt wird, noch nicht über Vorbereitungshandlungen hinaus gediehen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF200095
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