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Aktenzeichen III 738/31

Datum 25.01.1932

Leitsatz 1. Ist bei gemeinschaftlicher Veranlagung der Ehegatten zur Einkommensteuer (§ 22 EinkStG.) die Ehefrau "steuerpflichtig" im Sinne des § 367 (402) RAbgO.? Inwieweit ist sie dem Finanzamt gegenüber erklärungs- und auskunftspflichtig? 2. Ist § 27 c StGB. auch bei Steuergefährdung nach § 367 (402) RAbgO. anwendbar? Welche Bedeutung hat Abs. 2 im Verhältnis zu Abs. 1?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF1F0091

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