Liegt die Verletzung einer Rechtsnorm im Sinne des §. 375 St.P.O. vor, wenn der in der Hauptverhandlung verlesene Eröffnungsbeschluß von zwei in der Anklageschrift verfolgten Delikten nur eines benennt, das erkennende Gericht aber wegen beider Delikte verhandelt und den Angeklagten verurteilt?
1. Kann ein Rechtsanwalt, welcher in dem vorhergegangenen Verfahren Verteidiger des Angeklagten nicht war, die Revision für diesen einlegen?
2. Ist der nach Ablauf der Anmeldungsfrist von Seiten des Angeklagten erfolgten Genehmigung einer solchen Anmeldung Wirkung beizumessen?
Bedeutung des Wortes "unmittelbar" in Nr. 13 Abs. 6 der Ausführungsbestimmungen des Bundesrats vom 18. November 1872 zum Brausteuergesetz vom 31. Mai 1872.
In wie weit ist an dem Brennholz, welches einem Beamten als Bestandteil seiner Besoldung verwilligt und überliefert ist, durch Verkauf eine Unterschlagung möglich?
Liegt ein Revisionsgrund vor, wenn ein in der Hauptverhandlung gestellter Beweisantrag, auf welchen ein Gerichtsbeschluß nicht ergangen, aus rechtlichen Gründen unerheblich ist?
1. Begründet die Anzeige einer strafbaren Handlung zum Zwecke der strafrechtlichen Verfolgung den Thatbestand der Beleidigung aus §. 186 St.G.B.'s, auch wenn der Anzeigende an die Wahrheit der Anzeige glaubte?
2. Wahrung eines berechtigten Interesses.
1. Kann das erkennende Gericht, wenn in der Hauptverhandlung außer der Vernehmung des Angeklagten gar keine Beweisaufnahme stattgefunden hat, seine Überzeugung auf anderweit ermittelte Umstände neben dem Geständnis des Angeklagten gründen?
2. Ist die Aufhebung der dem Urteile zu Grunde liegenden Feststellungen dann zu beschränken, wenn die Revisionsanträge nur die rechtliche Qualifikation des Delikts und die Strafhöhe bekämpfen?
Die Voraussetzungen, unter welchen eine beleidigende Äußerung nach §. 193 St.G.B.'s nicht strafbar ist, sind nicht rein thatsächlicher, vielmehr zugleich rechtlicher Natur.