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Aktenzeichen 791/79
Datum 17.01.1880
Leitsatz Die Voraussetzungen, unter welchen eine beleidigende Äußerung nach §. 193 St.G.B.'s nicht strafbar ist, sind nicht rein thatsächlicher, vielmehr zugleich rechtlicher Natur.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE280083
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