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Aktenzeichen 791/79

Datum 17.01.1880

Leitsatz Die Voraussetzungen, unter welchen eine beleidigende Äußerung nach §. 193 St.G.B.'s nicht strafbar ist, sind nicht rein thatsächlicher, vielmehr zugleich rechtlicher Natur.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE280083

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