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Aktenzeichen 621/79

Datum 13.01.1880

Leitsatz Liegt die Verletzung einer Rechtsnorm im Sinne des §. 375 St.P.O. vor, wenn der in der Hauptverhandlung verlesene Eröffnungsbeschluß von zwei in der Anklageschrift verfolgten Delikten nur eines benennt, das erkennende Gericht aber wegen beider Delikte verhandelt und den Angeklagten verurteilt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE1F0066

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