Wird eine Mehrheit selbständiger Strafthaten im Sinne der §§. 135 Abs. 4. 146 Nr. 2 Gew.O. in der Fassung des Reichsgesetzes vom 7. Juli 1878 (R.G.Bl. S. 199) schon durch eine Mehrheit verbotswidrig beschäftigter jugendlicher Arbeiter begrifflich begründet?
1. Was ist unter der gesetzlichen Beschränkung, wonach bei Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften eine Erhöhung des Grundkapitales nicht "vor der vollen Einzahlung desselben" erfolgen darf, zu verstehen?
2. Ist der Irrtum der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft über den Begriff "volle Einzahlung" des Grundkapitales geeignet, die strafrechtliche Verantwortlichkeit derselben für wissentlich unwahre Angaben aufzuheben?
18. Juli 1884 (R.G.Bl. S. 123).
1. Unter welchen Voraussetzungen verbleibt das Urheberrecht bezw. das Recht, Strafverfolgung zu beantragen, den Verfertigern und nicht den Bestellern photographischer Bildnisse (Porträts)?
2. Was ist unter dem Begriffe "freier Benutzung" gesetzlich geschützter photographischer Werke zur Hervorbringung eines "neuen Werkes" zu verstehen? Inwieweit wird in dieser Beziehung die Verwendung photographischer Einzelporträts zur Herstellung eines Gruppenbildes statthaft sein?
Sind unter ärztlichen Attesten im §. 255 St.P.O. nur solche Atteste zu verstehen, welche von Personen herrühren, denen als Ärzten im Sinne des §. 29 Gew.O. eine Approbation erteilt ist?
1. Sind für die Frage des Schutzes des im Leipziger Zeichenregister eingetragenen Warenzeichens eines ausländischen Gewerbetreibenden die Normen des deutschen Firmenrechtes und die durch dieselben bedingten Vorschriften des deutschen Markenschutzgesetzes, oder die bezüglichen Rechtsnormen des in Betracht kommenden fremden Staates maßgebend?
2. Etiketten als Warenzeichen.
1. Ist dadurch, daß den unmittelbaren Gegenstand der mechanischen Vervielfältigung ein "Artikel aus einer Zeitung" bildet, objektiv das Vorhandensein verbotenen Nachdruckes auch dann ausgeschlossen, wenn der Artikel selbst in die Zeitschrift unter Verletzung von §. 4 des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken 2c vom 11. Juni 1870 (B.G.Bl. S. 339), aufgenommen worden war? (Nachdruck vom Nachdruck.)
2. Gehören alljährlich erscheinende Kalender zu den "Zeitschriften" im Sinne von §. 7 b des Gesetzes vom 11. Juni 1870?
Was ist unter Zeitschrift im Sinne des §. 7 b zu verstehen?
Unter welchen Voraussetzungen ist die Ablehnung von Hilfsfragen gestattet? Muß dem Antrage auf Vorlegung einer Hilfsfrage nach dem Vorhandensein eines fortgesetzten Deliktes stattgegeben werden, wenn durch die Bejahung der gestellten Hauptfragen das Moment der Selbständigkeit der einzelnen strafbaren Handlungen in unzweideutiger Weise festgestellt wird?