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Aktenzeichen 270/86
Datum 25.03.1886
Leitsatz 1. Was ist unter der gesetzlichen Beschränkung, wonach bei Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften eine Erhöhung des Grundkapitales nicht "vor der vollen Einzahlung desselben" erfolgen darf, zu verstehen? 2. Ist der Irrtum der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft über den Begriff "volle Einzahlung" des Grundkapitales geeignet, die strafrechtliche Verantwortlichkeit derselben für wissentlich unwahre Angaben aufzuheben? 18. Juli 1884 (R.G.Bl. S. 123).
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BB0D0036
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