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Aktenzeichen 520/86

Datum 01.04.1886

Leitsatz 1. Ist dadurch, daß den unmittelbaren Gegenstand der mechanischen Vervielfältigung ein "Artikel aus einer Zeitung" bildet, objektiv das Vorhandensein verbotenen Nachdruckes auch dann ausgeschlossen, wenn der Artikel selbst in die Zeitschrift unter Verletzung von §. 4 des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken 2c vom 11. Juni 1870 (B.G.Bl. S. 339), aufgenommen worden war? (Nachdruck vom Nachdruck.) 2. Gehören alljährlich erscheinende Kalender zu den "Zeitschriften" im Sinne von §. 7 b des Gesetzes vom 11. Juni 1870? Was ist unter Zeitschrift im Sinne des §. 7 b zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BB120067

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