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Aktenzeichen 317/86

Datum 29.03.1886

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen verbleibt das Urheberrecht bezw. das Recht, Strafverfolgung zu beantragen, den Verfertigern und nicht den Bestellern photographischer Bildnisse (Porträts)? 2. Was ist unter dem Begriffe "freier Benutzung" gesetzlich geschützter photographischer Werke zur Hervorbringung eines "neuen Werkes" zu verstehen? Inwieweit wird in dieser Beziehung die Verwendung photographischer Einzelporträts zur Herstellung eines Gruppenbildes statthaft sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BB0F0051

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