Kann Nötigung durch Gewalt verübt werden ohne Aufwendung physischer Kraft und mittels Unterlassung?
2. Muß bei der Nötigung die Gewalt eine unwiderstehliche sein?
Ist die Anwendung des §. 271 St.G.B.'s dann ausgeschlossen, wenn die ein Bewirken der falschen Beurkundung enthaltende Handlung des Dritten, Nichtbeamten, den Thatbestand der Teilnahme an dem von dem Beamten vorsätzlich begangenen Vergehen gegen §. 348 St.G.B.'s erfüllt?
Setzt die Anwendung des §. 271 St.G.B.'s gegen den Thäter die Feststellung voraus, daß der Beamte, von welchem die falsche Beurkundung vorgenommen worden ist, nicht vorsätzlich gehandelt habe, daß insbesondere die Einwirkung auf den Beamten, durch welche die falsche Beurkundung herbeigeführt worden, in einer Täuschung desselben bestanden habe?
Beginn einer neuen Verjährung mit dem Tage der Unterbrechung.
2. Kann durch eine richterliche Handlung gegen einen Beschuldigten die Verjährung auch gegen den Mitbeschuldigten unterbrochen werden?
Welchen Sinn haben im §. 300 St.G.B.'s die Thatbestandsmerkmale "Privatgeheimnis" und "anvertrauen"? Wem steht bei dem Vergehen gegen §. 300 a. a. O. das Recht zu, den Strafantrag zu stellen, insbesondere hinsichtlich der Verletzung ärztlicher Geheimnisse der Ehefrau?
Begrifflicher Unterschied zwischen Urkundenfälschung und Fälschung von Legitimationspapieren. Kann letztere in der Fälschung eines Taufscheines durch die Braut zum Zwecke der Täuschung des Bräutigams über ihr Alter gefunden werden?
Urteil. Urteilsgründe. Bedeutung der Unterzeichnung des Urteiles durch die Richter für die Feststellung und Beurkundung der Gründe. Können die Urteilsgründe nach der Unterschrift durch sämtliche Richter einseitig durch den Vorsitzenden in wesentlichen Punkten ergänzt oder geändert werden?
Ist bei idealer Konkurrenz einer Zolldefraudation und einer anderen strafbaren Handlung neben der für die letztere verwirkten Strafe auch auf die Defraudationsstrafe zu erkennen?
Können Geldrollen, welche mit der Bezeichnung ihres Inhaltes und mit einem zu dieser Bezeichnung in Beziehung gebrachten Namen versehen worden sind, für beweiserhebliche Privaturkunden erachtet werden?
Inwieweit ist der Umstand, daß ein gesetzlich ausgeschlossener Gerichtsschreiber das Protokoll der Hauptverhandlung geführt hat, geeignet, einen Revisionsgrund abzugeben?
2. Erstreckt sich die gesetzliche Notwendigkeit, bei jeder Verurteilung wegen Meineides auf dauernde Unfähigkeit, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden, zu erkennen, auch auf Verurteilungen wegen versuchten Meineides und Beihilfe zum Meineide?
Findet die Bestimmung in §. 10 des preuß. Gesetzes vom 7. Mai 1853, betr. die Beförderung von Auswanderern (G.S. S. 729), nach welcher mit Strafe bedroht ist, wer ohne Konzession Verträge mit Auswanderern zum Zwecke deren Beförderung nach außerdeutschen Ländern vermittelt, auch auf denjenigen Anwendung, welcher eine auf den Abschluß solcher Verträge gerichtete Thätigkeit entfaltet, ohne daß es zum Vertragsabschlusse kommt?
2. Ist zum Thatbestande der Begünstigung erforderlich, daß der Begünstiger von der konkreten Gestaltung des von dem anderen verübten Verbrechens oder Vergehens Kenntnis hatte?