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Aktenzeichen 1907/85

Datum 21.11.1885

Leitsatz Urteil. Urteilsgründe. Bedeutung der Unterzeichnung des Urteiles durch die Richter für die Feststellung und Beurkundung der Gründe. Können die Urteilsgründe nach der Unterschrift durch sämtliche Richter einseitig durch den Vorsitzenden in wesentlichen Punkten ergänzt oder geändert werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA170066

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